Heute tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Demzufolge gilt für uns die 2G-Regel (s. CoronaSchVO vom 17. August 2021 in der ab dem 24. November 2021 gültigen Fassung §4 Absatz 2). Dies bedeutet für uns, dass ab einem Alter vom 16 Jahren nur …
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